Allgemeine Geschäftsbedingungen von Metaloop

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Schrott24 GmbH, handelnd unter der Marke Metaloop, einschließlich sämtlicher ihrer Rechtsnachfolger und verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Webseite dargestellten Hinweise zur Zuordnung dienen ausschließlich der allgemeinen Information und der Erläuterung, für welche Geschäftsbeziehungen und Vertragspartnergruppen die jeweiligen Bedingungen typischerweise vorgesehen sind. Dritte sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, welche Bedingungen auf sie Anwendung finden. Ein fehlender individueller Verweis oder eine nicht erfolgte Verlinkung auf dieser Webseite entbindet nicht von der Anwendbarkeit der jeweils einschlägigen Bedingungen.

Inhaltsverzeichnis


Allgemeiner rechtlicher Rahmen

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten für sämtliche Verträge, Aufträge, Angebote, Transaktionen und sonstige geschäftliche Interaktionen mit Metaloop folgende rechtliche Grundsätze:

  • Anwendbares Recht:

    Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Metaloop behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen das Recht des Landes des Vertragspartners oder des Landes, in dem eine Pflichtverletzung erfolgt ist, anzuwenden, sofern dies zur Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten von Metaloop vorteilhafter erscheint.

  • Gerichtsstand:

    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen mit Metaloop ergeben, ist Wien, Österreich. Metaloop kann jedoch nach eigenem Ermessen auch einen anderen Gerichtsstand wählen.

  • Sprache:

    Im Falle von Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachversionen eines Dokuments ist die deutschsprachige Fassung maßgeblich. Übersetzungen, insbesondere ins Englische, dienen lediglich der leichteren Verständlichkeit.

  • Verbindliche Bezugnahme:

    Diese Bedingungen können in von Metaloop ausgestellten Dokumenten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verträge, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Transport- und Versandpapiere oder digitale Kommunikation) referenziert werden. Durch die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Metaloop gelten die jeweils einschlägigen Bedingungen als akzeptiert, ohne dass es einer gesonderten Bestätigung oder Unterschrift bedarf.


Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferanten von Materialien an Metaloop, einschließlich einmaliger oder wiederkehrender Lieferungen von Eisen- und Nichteisenschrott. Die AEB gelten für sämtliche Einkäufe / Lieferung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.